Kosten
Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem Gegenstandswert sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, holen wir für Sie den Kostenschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Sofern Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen und auch nicht in der Lage sind, die Kosten der anwaltlichen
Tätigkeit aufzubringen, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der
staatlichen Unterstützung die Anwaltskosten zu decken. Wir beraten
Sie gern über die Inanspruchnahme von Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe.
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